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Mit dem Übergang von der Corona-Alarmstufe in die Warnstufe ist in Baden-Württemberg unter anderem die 3G-Regel im Einzelhandel und für Behördenbesuche entfallen.
Ab sofort wird daher der Zugang zum Rathaus ins Rathaus nicht mehr kontrolliert.
Weiterhin gelten jedoch die Hygieneregeln mit Maskenpflicht (FFP2 und vergleichbar) sowie Desinfektions- und Abstandsgebot.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel.: 07803/9699-15 bzw. beim betreffenden Mitarbeitenden ist ebenfalls notwendig.