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Bebauungsplanverfahren "Am Steinbühl / Alte Säge" / Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.07.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Steinbühl / Alte Säge“ gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf vom 08.07.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 08.07.2024, jeweils mit Begründung vom 08.07.2024 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 06.09.2024 veröffentlicht (siehe unten). Zusätzlich liegen die o.a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Ohlsbach, Bürger- Bau- und Ordnungsamt, Hauptstraße 33, 77797 Ohlsbach, während der üblichen Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ohlsbach, den 30.07.2024
gez. Erhard Wußler
stlv. Bürgermeister
Die Planunterlagen sind in den unten aufgeführten Dokumenten einsehbar:
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Lageplan
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Satzung
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Zeichnerischer Teil
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Schriftlicher Teil
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Begründung
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Umweltbelange
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Bodengutachten
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Artenschutz
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Entwässerungskonzept
Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Stellungnahmetabelle
Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der jeweils betreffende Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Auskunft.
Informationen über die Bebauungs- und Flächennutzungspläne erhalten Sie beim Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung oder bei der Baurechtsbehörde mit Sitz in Gengenbach (baurechtliche Verwaltungsgemeinschaft: Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach).
In nachstehender Kartierung finden Sie eine Übersicht, welche Grundstücke sich innerhalb eines Bebauungsplangebietes mit örtlichen Bauvorschriften befinden. Diese ist nicht abschließend.
Beispielsweise gelten in einigen Wohngebieten städtebauliche Verträge mit einem sogenannten Baugestaltungsplan oder auch Abrundungs- oder Ergänzungssatzungen für Grundstücke nahe dem Außenbereich. Zu beachten ist in einigen Wohngebieten auch die Stellplatzregelung. Im Zweifelsfall oder bei konkreten Bauanliegen ist eine Anfrage an das Ortsbauamt oder an die Baurechtsbehörde immer zweckmäßig.