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Der Grillplatz befindet sich im Riesenwald. An den Grillplatz angrenzend ist ein kleiner gemütlicher Kinderspielplatz mit einer Sitzgelegenheit.
Besonders in den Sommermonaten ist der Grillplatz mit dem Kinderspielplatz ein gern gemieteter Treffpunkt für Familien und Vereine.
Wie kann ich den Grillplatz im Riesenwald mieten?
Die mietweise Überlassung des Grillplatzes im Riesenwald bedarf eines schriftlichen Antrages, der an die Gemeindeverwaltung Ohlsbach – Gemeindekasse – Frau Häg – gestellt werden muss. Wurde sodann ein entsprechender Mietvertrag geschlossen und das Entgelt sowie die Kaution entrichtet, gilt die mietweise Überlassung des Grillplatzes als zustande gekommen.
Weiter Informationen zur Kaution, Benutzung etc. erhalten Sie ebenfalls bei Frau Häg.
Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass der Grillplatz sowie der angrenzende Spielplatz pfleglich behandelt wird. Er haftet für die während der Mietzeit auf dem Grillplatz entstandenen Schäden, die von ihm oder den übrigen Benutzern verursacht werden. Entstandene Schäden sind unverzüglich am nächsten Werktag zu melden.
Der Antragsteller hat dafür zu sorgen, dass zum Grillen und Feuermachen nur die dafür vorgesehene Feuerstelle benutzt wird. Als Brennmaterial darf nur Holzkohle und mitgebrachtes trockenes Holz (kein Holz aus dem umliegenden Wald), auf keinem Fall aber behandeltes Holz und flüssige Brennstoffe, verwendet werden. Beim Verlassen der Anlage darf keine Glut mehr in der Grillstelle vorhanden sein. Die Gemeinde Ohlsbach kann die Nutzung nur vorbehaltlich eines allgemeinen Grillverbots im Sommer gewähren. Abfälle und Unrat sind mitzunehmen. Der Grillplatz muss spätestens am nächsten Tag bis 14:00 Uhr gereinigt und in sauberem Zustand anzutreffen sein.
Bei der Nutzung des Grillplatzes ist darauf zu achten, dass die angrenzenden Forst- und Waldwege nicht beeinträchtigt bzw. die Nutzung dieser nicht behindert werden.