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Standesamtliche Urkunden

Standesamtliche Urkunden

Anforderung von Urkunden

Beantragung per E-Mail:
Sie können die unten genannten Urkunden per E-Mail an standesamt@ohlsbach.de anfordern.

Wir benötigen dabei folgende Angaben von Ihnen: 

  • Angabe der gewünschten Urkunde
  • Datum des Ereignisses (Geburtsdatum, Datum der Eheschließung/Lebenspartnerschaft oder Sterbedatum)
  • Vornamen, Familien- und gegebenenfalls des Geburtsnamens
  • Adresse
  • sowie Anfügen der erforderlichen Unterlagen:

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person

Darüber hinaus können erforderlich sein:

  • Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
  • Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Mit der Zusendung der gewünschten Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, den Sie bitte innerhalb von 14 Tagen begleichen (20, -EUR pro bestellter Urkunde sind).
Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung Fragen ergeben melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Welche Urkunden gibt es?
Sie erhalten vom Standesamt für alle Personenstandsfälle, die sich in Ohlsbach ereignet haben, folgende Urkunden:

- Geburtsurkunde / internationale Geburtsurkunde

- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

- Eheurkunde / internationale Eheurkunde

- beglaubigte Abschrift des Familienbuchs / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

- Lebenspartnerschaftsurkunde

- Sterbeurkunde / internationale Sterbeurkunde

Wer erhält eine Urkunde?
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht

- Eheleute und Lebenspartner/innen

- Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,

- Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkel

- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Beantragung persönlich:
Sie können alternativ die Urkunde innerhalb unserer Öffnungszeiten persönlich beantragen. Die Urkunde erhalten Sie, wenn dies zeitlich und technisch möglich ist, sofort. Bitte bringen Sie zum Termin die unten genannten erforderlichen Unterlagen mit. Die Bezahlung kann mit Bargeld oder per Überweisung erfolgen.

Rechtsgrundlage:

- § 59 Personenstandsgesetz (PStG) (Geburtsurkunde)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG( (Urkundenerteilung)
- § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes (PStV) (Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

 

!Bitte beachten Sie!

Die kommerziellen Anbieter "standesamt24" und "standesamt.com" sind keine online Angebote der Gemeinde Ohlsbach. Diese Internetseiten sind privat betriebene Webseiten, welche nicht von der Gemeinde Ohlsbach oder vom Standesamt Ohlsbach unterstützt werden. Jegliche Zahlungssaufforderungen von diesen Internetseiten betreffen nur diese Online-Anbieter. Wir wiesen Sie auch darauf hin, dass Anfragen, die über diese oder andere solcher Anbieter eingehen nicht von unserer Stelle bearbeitet werden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
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