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Bekanntgabe und Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ohlsbach
Das Landratsamt Ortenaukreis hat auf Antrag der Gemeinde Ohlsbach durch Beschluss vom 07. November 2022, Az.: 62/621-691.17/Ro, den Plan zum Bau und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens Ohlsbach auf Gemarkung Ohlsbach festgestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG in der Zeit vom Montag, den 14. November bis Montag, den 28. November 2022 bei der Gemeinde Ohlsbach, Hauptstraße 33 in 77797 Ohlsbach, im Bürgerbüro während der Dienststunden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Der Planfeststellungsbeschluss kann jedoch auch hier eingesehen werden:
Planfeststellungsbeschluss - Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ohlsbach
Die Gemeinde Ohlsbach beantragt den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens in Ohlsbach.
Anbei können Sie sowohl die Bekanntmachung über das wasserrechtliche Vorhaben als auch alle zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) einsehen.
Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben
Offenlage-Dokumente (Pläne und Beschreibungen)