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Der Ortenaukreis hat zum 1. Januar 2005 die Zuständigkeit für die Empfänger von Arbeitslosengeld II übernommen und die "Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis" eingerichtet. Die Dienstleistungen werden dezentral an den Standorten in Offenburg, Lahr, Kehl, Achern und Wolfach erbracht.
Umfangreiche Informationen über die nachhaltige Integration möglichst vieler Arbeitssuchender in den ersten Arbeitsmarkt und die zügige und korrekte Sicherung des Lebensunterhaltes für die Leistungsberechtigten sowie diverse Anträge finden Sie auf den Seiten der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis.