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Briefwahlantrag-Online

Landtagswahl Baden-Württemberg am 08. März 2026

Briefwahl-/Wahlscheinantrag über das Internet

Für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 08. März 2026 können Wahlscheine, neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax oder E-Mail), auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (vgl. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur anstehenden Wahl ebenfalls die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Wählen Sie hierfür folgenden Link: hier klicken

BITTE BEACHTEN: Verwenden Sie diesen Link und die Online-Antragstellung erst, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben! Bei Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahluntelagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bitte beachten Sie weiter:
Der vorstehende Link steht Ihnen bis wenige Tage vor der Wahl zur Verfügung. Beantragen Sie die Unterlagen bitte so rechtzeitig, dass diese noch fristgerecht über die Deutsche Post AG versandt werden oder von Ihnen rechtzeitig abgeholt werden können. SPÄTESTENS AB 05. MÄRZ 2026, 12:00 UHR, KANN EINE FRISTGERECHTE ZUSTELLUNG NICHT MEHR GEWÄHRLEISTET WERDEN! DER OBEN GENANNT LINK IST DANN INAKTIV!

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Ohlsbach:
Tel. 07803/9699-15, Fax: 07803/9699-25
E-Mail: buergerservice@ohlsbach.de

 

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
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