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Briefwahlantrag-Online

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Briefwahl-/Wahlscheinantrag über das Internet

Für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 können Wahlscheine, neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax oder E-Mail), auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (vgl. § 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur anstehenden Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.

Wählen Sie hierfür folgenden Link: hier klicken

Verwenden Sie diesen Link und die Online-Antragstellung erst, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Bei Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahluntelagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst 2 Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da vorher keine Stimmzettel zur Verfügung stehen. Wir bitten um Beachtung!

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bitte beachten Sie weiter:
Der vorstehende Link steht Ihnen bis wenige Tage vor der Wahl zur Verfügung. Beantragen Sie die Unterlagen bitte so rechtzeitig, dass diese noch fristgerecht über die Deutsche Post AG versandt werden oder von Ihnen rechtzeitig abgeholt werden können. SPÄTESTENS AB 20. FEBRUAR 2025, 12:00 UHR, KANN EINE FRISTGERECHTE ZUSTELLUNG NICHT MEHR GEWÄHRLEISTET WERDEN! DER OBEN GENANNT LINK IST DANN INAKTIV!

Übersendung Briefwahlunterlagen an Auslandsdeutsche sowie Wahlberechtigte "im Urlaubsfall" über den amtlichen Kurierweg:

Das Auswärtige Amt ermöglicht nicht nur den sogenannten Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl. Voraussetzung, auch „im Urlaubsfall“ ist, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter folgendem Link entnehmen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Ohlsbach:
Tel. 07803/9699-15, Fax: 07803/9699-25
E-Mail: buergerservice@ohlsbach.de

 

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
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