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Wegen des Kriegs in der Ukraine können aktuell viele ukrainische Staatsangehörige nicht zurück in ihr Heimatland, obwohl die visafreie Zeit (3 Monate) abgelaufen ist. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die unteren Ausländerbehörden ermächtigt, im Anschluss an die visafreie Zeit zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen zu erteilen. Hierfür ist ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Sie gelangen über die Startseite der Homepage des Landratsamtes www.ortenaukreis.de an den Antrag.
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
Sobald weitere Details vorliegen, werden diese ebenfalls auf vorgenannter Internetseite veröffentlicht werden.
Menschen, die bereits aus dem Krisengebiet in Ohlsbach bzw. Deutschland privat beherbergt werden, werden gebeten sich bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes oder der Polizei zu melden.
Kontakt Ausländerbehörde:
Landratsamt Ortenaukreis, Migrationsamt,
Badstraße 20a, 77652 Offenburg
Tel. 0781 805 9099 (Frau Herrmann)
Tel. 0781 805 9179 (Frau Herter)
(beide Ansprechpartnerinnen sprechen auch russisch)