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Informationen zur Meldung Ihrer Wasserzählerstände finden Sie hier insbesondere rund um den jährlichen Ablesezeitraum. Die Erfassung der Zählerstände erfolgt einmal pro Jahr, üblicherweise zum Jahresende.
Sobald der Meldezeitraum beginnt, wird an dieser Stelle das Online‑Formular zur Eingabe Ihres Zählerstandes freigeschaltet. Außerhalb dieses Zeitraums ist es nicht verfügbar.
Weitere Möglichkeiten zur Meldung während des Meldezeitraums:
Wenn innerhalb des Meldezeitraums kein Zählerstand übermittelt wird, erfolgt die Verbrauchsermittlung auf Basis einer Schätzung anhand der Vorjahreswerte. Eine nachträgliche Anpassung dieser Schätzung ist nicht möglich.