Gemeinde Ohlsbach

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Leben & Wohnen

Flächennutzungsplan und Bebauungsplanverfahren

Informationen über aktuelle Planverfahren und neue Baugebiete

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu derzeit laufenden Flächennutzungsplanverfahren:

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach

hier: Veröffentlichung (ehemals Offenlage) der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss des Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach – Berghaupten – Ohlsbach hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss die Veröffentlichung (ehemals Offenlage) der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die auszulegenden Unterlagen der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen-/Tierwelt und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und Streuobstbestand (nach § 33a Naturschutzgesetz) darlegt, kann in der Zeit vom

25.07.2024  bis  25.09.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Stadt Gengenbach www.stadt-gengenbach.de unter dem Menü-Punkt „Leben und Wohnen“ - „Bauen“ - „Flächennutzungsplan“ sowie zusätzlich im Bauamt der Stadt Gengenbach, Standort Am Erhard-Schrempp-Schulzentrum, Container 6 sowie in den Rathäusern der Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach während den Sprechzeiten eingesehen werden. Es kann folgender Link zum Herunterladen benutzt werden www.stadt-gengenbach.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.

Im Rahmen der Planauslegung, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Gengenbach bzw. den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 bei der Beschlussfassung über diese 3. Änderung des Fächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach wurde am 26.08.1997 genehmigt. Zwischenzeitlich wurden in den Jahren 2001 und 2012 eine 1. + 2. Ändrung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, die zwischenzeitlich rechtswirksam sind. Die 3. Änderung (Zieljahr 2030) soll nun wiederum den Bedarf für weitere 5 Jahre abdecken. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte am 28.06.2018, der Beschluss zur frühzeitigen Anhörung der Behörden sowie der Öffentlichkeit wurde am 25.05.2020 gefasst. Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes möchten die Stadt Gengenbach wie auch die Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach durch die Ausweisung von dringend erforderlichen Flächen insbesondere im Bereich Wohnen der Erfordernis nachkommen, ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen, um so der Bedeutung der Verwaltungsgemeinschaft (VVG) als Wohn- und Arbeitsstandort im Kinzigtal gerecht zu werden.

In der Stadt Gengenbach soll der erste Schritt in einem städtebaulichen Umstrukturierungsprozess bauleitplanerisch dargestellt werden. Durch die Verlagerung des Sportplatzes entstehen attraktiv gelegene innerstädtische Nachverdichtungsmöglichkeiten. Mit dem Abriss der Gebäude der Gewerbe-Brache der ehemaligen Firma Hukla kann ein Quartier mit gemischter Nutzung in Innenstadtnähe entstehen. Neben diesen verdichteten Wohnformen soll in einem Bereich auch dringend nachgefragter individueller Wohnungsbau entstehen. Neben dem Kernort soll die Identität der Ortsteile durch die Ausweisung von Wohnbauflächen gestärkt und somit der Abwanderung der einheimischen Bevölkerung entgegengewirkt werden.

Bezüglich der gewerblichen Entwicklung im Bereich der VVG sind in der Stadt Gengenbach und der Gemeinde Berghaupten keine zusätzlichen Flächen vorgesehen. Lediglich in der Gemeinde Ohlsbach soll durch die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen dem zukünftig anzunehmenden Bedarf entsprochen werden und somit auch der dynamischen Entwicklung insbesondere einer Firma Rechnung getragen werden.

Darüber hinaus soll der Flächennutzungsplan an den insbesondere durch abgeschlossene Bebauungsplan-Verfahren entstandenen Bestand angepasst werden. Diese Nutzungen wurden entsprechend nachrichtlich nachgetragen. Mit der 3. Änderung des FNP sollen nachfolgende Flächen neu ausgewiesen werden:

Kernstadt-Gengenbach

G 1.1a - Änderung der Grünfläche (Sportplatz) in Wohnbaufläche im Südosten der Kernstadt

G 1.1b - Änderung der Grünfläche (Sportplatz) in Gemeinbedarfsfläche (Kinzigtalhalle) im Südosten der Kernstadt

G 1.1c - Änderung der Grünfläche (Sportplatz) in Verkehrsfläche (Zufahrt zur Kinzigtalhalle) im Südosten der Kernstadt

G 1.2 - Änderung der Verkehrsfläche (Parkplatz Kinzigtalhalle) zu Gemeinbedarfsfläche Kindergarten) im Südosten der Kernstadt

G 1.4 - Ergänzung um Plansymbol „Sportanlage“ (in der Gemeinbedarfsfläche) im Süden der Ortslage

G 1.5b - Ergänzung gemischte Baufläche entsprechend Bestand im Bereich „Hungerberg“ im Osten der Ortslage

G 1.6 - Grünfläche, Streichung des Symbols „Spielplatz“ im Osten der Ortslage

G 1.8 - Änderung wegen Einbeziehung. Einbeziehung Bahnfläche und Abgrenzung nun analog B-Plan Änderung gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche im Westen der Ortslage (Bereich Hukla) (siehe auch Reichenbach G 3.10)

G 1.13 - Änderung Grünfläche (Parkanlage) in Stellplatzfläche im Nordwesten der Ortslage

G 1.14 - Änderung Grünfläche (Parkanlage) in der Ludwig-Auerbach-Str. in Wohnbaufläche im Nordwesten der Ortslage

G 1.15 - Änderung Sonderbaufläche (Wohnmobilstellplatz) in Grünfläche im Südosten der Kernstadt

G 1.16 - Änderung Gemeinbedarfsfläche in Fläche für Versorgungsanlagen (für geplante Heizzentrale) im Süden der Kernstadt

G 1.17 - Änderung Wohnbaufläche in gemischte Baufläche im Bereich Spöcke I im Westen der Ortslage

G 1.18 - Ausweisung Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ entsprechend Bestand im Süden der Kernstadt bzw. südlich der Kinzig

G 1.19 - Änderung gemischte Baufläche in Grünfläche im zentralen Ortsbereich

G 1.20 - Reduzierung Sonderbaufläche „Erholungszentrum Ziegelwaldsee“ im Süden der Ortslage, da diese Nutzung nicht mehr benötigt wird, zukünftige Nutzung landwirtschaftliche Fläche

G 1.23 - Änderung Bahnnutzung in gemischte Baufläche im Westen der Kernstadt von Gengenbach Bereich

G 1.24 - Änderung Bahnnutzung in gewerbliche Baufläche im Westen der Kernstadt von Gengenbach

Stadt Gengenbach, OT Bermersbach mit Fußbach und Strohbach

G 2.1 - Neuausweisung Wohnbaufläche im Norden der Ortslage Bermersbach

G 2.6 - Neuausweisung gemischte Baufläche im Norden der Ortslage von Strohbach

G 2.8 - Reduzierung Wohnbaufläche im Süden der Ortslage von Strohbach

Stadt Gengenbach, OT Reichenbach

G 3.1 - Reduzierung/Neuausweisung Wohnbaufläche (Bereich Spöcke II) zwischen Spöcke I + II sowie südöstlich des Bereiches im Süden der Ortslage von Reichenbach

G 3.2 - Änderung Wohnbaufläche in gemischte Baufläche im Bereich Spöcke I im Süden der Ortslage

G 3.3a - Neuausweisung Sonderbaufläche (Baubetriebshof + Stadtwerke) im Südwesten der Ortslage (Nordteil) (Zielabweichungsverfahren Regionalplan erfolgreich durchgeführt)

G 3.7 - Neuausweisung Wohnbaufläche zur Schließung Baulücke zwischen zwei Wohnbauflächen in der Ortsmitte

G 3.8 - Streichung eines Teils der Wohnbaufläche Bereich „Eichbergblick“ im Norden der Ortslage

G 3.10 - Änderung gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche im Bereich Hukla im Süden der Ortslage (siehe auch Gengenbach G 1.8)

G 3.11 - Neuausweisung Wohnbaufläche in der Ortsmitte nordöstlich Bereich „Hub“

Stadt Gengenbach, OT Schwaibach mit Schönberg und Bergach

G 4.2 - Neuausweisung gemischte Baufläche als Baulücke zwischen vorhandenen gemischten Bauflächen zur Siedlungsabrundung im Süden der Ortslage von Schönberg

G 4.4 - Umwandlung Wohnbaufläche in Grünfläche im Norden von Bergach

Gemeinde Berghaupten

B 1 - Ausweisung Wohnbaufläche östlich des zentralen Bereiches der Ortslage im Bereich „Schlossbünd“ Südost

B 5 - Ausweisung gemischte Baufläche Im Bereich Obertal im Südwesten der Ortslage

B 6 - Reduzierung Wohnbaufläche im zentralen Bereich der Ortslage im Bereich „Schlossbünd“ aufgrund Problematik HQ100

Gemeinde Ohlsbach

O 1 - Ausweisung einer gemischten Baufläche im Bereich „Schlauch“ im Westen der Ortslage

O 6 - Ausweisung einer Wohnbaufläche im Nordosten der Ortslage

O 9 - Ausweisung gewerbliche Baufläche entsprechend in Aufstellung befindlichem B-Plan „Auf der Scherersmatt III, 1. Änderung + Erweiterung“ (Satzungsbeschluss gefasst) im Westen der Ortslage

O 10 - Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Bereich „Scherersmatt“ sowie Ausweisung Grünfläche RKB und RHB im Westen der Ortslage

O 11 - Änderung der gemischten Baufläche in Grünfläche entsprechen der derzeitigen Nutzung im zentralen Bereich des Ortes

O 12a - Herausnahme einer Wohnbaufläche Im Bereich „Feldgarten Süd“ südlich der zentralen Ortslage

O 14 - Herausnahme einer Wohnbaufläche im Norden der Ortslage

O 15 - Neuausweisung einer gemischten Baufläche im Norden der Ortslage entsprechend dem Bestand

Darüber hinaus werden in der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für die Stadt Gengenbach und die Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach Berichtigungen bzw. Bestandsübernahmen aus rechtskräftigen B-Plänen bzw. Satzungen dargestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  • Umweltbericht im Erläuterungsbericht, gemäß BauGB Aussagen zur Methodik, zur Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten und weiteren Schutzgebieten/-objekten sowie des Biotopverbundes incl. einer Zusammenfassung der Umweltprüfung der neu ausgewiesenen Flächen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungsbögen, i.d.F.v. Februar 2024.
  • Bewertungsbögen der neu ausgewiesenen Flächen, in denen gemäß BauGB die Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Flora/Fauna, Landschaftsbild, Mensch und Kulturgüter durchgeführt wurde, eine Prognose bei Durchführung der Planung und eine Alternativenprüfung erstellt wurde. Die Ergebnisse wurden in einer landschaftsökologischen Bewertung mit Hinweisen für ein Bebauungsplanverfahren zusammengefasst, i.d.F.v. März 2024.

Eingearbeitet wurden die Aussagen nachfolgender artenschutzrechtlicher Gutachten:

  • Artenschutzrechtliche Abschätzung, Ermittlung, Erfassung und Bewertung der Arten, insbesondere mit Aussagen zu Vögeln, Säugetieren, Reptilien, Amphibien, Gewässer bewohnende Arten und Gruppen, Landschnecken, Spinnentieren, Insekten und relevante Farn- und Blütenpflanzen sowie Moose sowie Festlegung von Maßnahmen zur Konfliktvermeidung, erstellt von Bioplan, Bühl 06.02.2024.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB eingegangen sind.

  • RP Freiburg, Abt. 2, Ref. 21, Raumordnung,Baurecht, Denkmalschutz vom 13.10.2020 zu Flächenbedarf, zur Beurteilung der Flächenausweisungen, zur Betroffenheit von Schutzgebieten
  • RP Freiburg, Ref. 53.2 Gew. I O,Hochwasserschutz vom 08.07.2020 zum Hochwasserschutz
  • RP Freiburg, Ref. 54, Störfallbetriebe vom 10.08.2020 zu Störfallbetrieben
  • RP Freiburg, Abt. 8, Forstdirektion vom 29.07.2020 zum Waldabstand
  • RP Freiburg, Abt.9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 18.08.2020 zu Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
  • RP, Landesamt für Denkmalpflege vom 28.08.2020 zu archäologischen Kulturdenkmalen
  • Regionalverband südl. Oberrhein vom 17.08.2020 zum Flächenbedarf, zur Lage in der Grünzäsur
  • LRA Ortenaukreis, Bauechtsamt vom 28.08.2020 zu Flächendarstellungen und -bezeichnungen, zur Lage im Grünzug
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz vom 28.08.2020 zum Flächenbedarf, zum Artenschutz incl. Ausgleich, zur Vermeidung eines Umweltschadens, zu Schutzgebieten/-objekten wie Biotope, Mähwiesen, Streuobstwiesen incl. Ausgleich und Monitoring, allgemein zum Klimaschutz und zur Kompensation von Eingriffen
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom 28.08.2020 zu Überschwemmungsgebieten und Überflutungsflächen sowie Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern, zum Grundwasserschutz, zur Abwasserentsorgung und Oberflächenentwässerung, zu Altlasten und zum Bodenschutz
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft vom 23.06.2020 zur Flächenwertigkeit und derzeitigen Nutzung, zur Flächeninanspruchnahme, zu Emmisssionskonflikten, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
  • LRA Ortenaukreis, Amt für Waldwirtscahft vom 28.08.2020 zu Waldabstand
  • Industrie- und Handelskammer vom 13.08.2020 zu Flächenausweisungen
  • Abwasserzwesckverband Raum Offenburg vom 25.06.2020 zu Oberflächenentwässerung und zu Gewässerrandstreifen
  • Bürgerbeteigung am 02.07.2020 zu Flächenausweisungen
  • Privatpersonen vom 03.08.2020, 12.08.2020, 13.08.2020, 26.08.2020 und 28.08.2020 zu Betroffenheit von Schutzgebieten, zu Waldabstand, Oberflächenentwässerung und Lärm-/Emissionsbelastung, zum Verlust eines Spielplatzes mit Baumbestand, zu Beeinträchtigung der Naherholung, zu Hochwassergefahr bzw zu Eingriffen in den Naturund Artenschutz bei diversen Flächenausweisungen

Die Stellungnahmen sind in den Abwägungstabellen enthalten.

Gengenbach, den 01.07.2024

gez. Thorsten Erny

Verbandsvorsitzender

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren:

Bebauungsplanverfahren "Am Steinbühl - Alte Säge" / frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Steinbühl - Alte Säge“ mit geändertem Geltungsbereich aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Steinbühl - Alte Säge“ wird die Umnutzung des früheren Sägewerks in Wohnbebauung angestrebt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze.

Zur weiteren Information der Öffentlichkeit werden der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis zum 23. Februar 2024 digital veröffentlicht. Zusätzlich liegen die o.a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Ohlsbach, Bürger-, Bau- und Ordnungsamt, Hauptstraße 33, 77797 Ohlsbach, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Planunterlagen sind in den unten aufgeführten Dokumenten einsehbar:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Satzung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Zeichnerischer Teil

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Schriftlicher Teil

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Begründung

Rechtsgültige Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften

Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der jeweils betreffende Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Auskunft.
Informationen über die Bebauungs- und Flächennutzungspläne erhalten Sie beim Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung oder bei der Baurechtsbehörde mit Sitz in Gengenbach (baurechtliche Verwaltungsgemeinschaft: Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach).

In nachstehender Kartierung finden Sie eine Übersicht, welche Grundstücke sich innerhalb eines Bebauungsplangebietes mit örtlichen Bauvorschriften befinden. Diese ist nicht abschließend.

Beispielsweise gelten in einigen Wohngebieten städtebauliche Verträge mit einem sogenannten Baugestaltungsplan oder auch Abrundungs- oder Ergänzungssatzungen für Grundstücke nahe dem Außenbereich. Zu beachten ist in einigen Wohngebieten auch die Stellplatzregelung. Im Zweifelsfall oder bei konkreten Bauanliegen ist eine Anfrage an das Ortsbauamt oder an die Baurechtsbehörde immer zweckmäßig.

Bauleitplanungsübersicht nach Straßen

Bauleitplanungsübersicht nach Flurstücken

Baugebietsentwicklung in Ohlsbach

Die Baugebietsentwicklung orientiert sich an der Zahl noch vorhandener Baugrundstücke und der marktwirtschaftlichen Bedarfslage an Wohnbau- oder Gewerbegebietsflächen. Dabei besteht zunächst vordergründiges Interesse, innerörtliche Baulücken zu schließen bzw. noch vorhandene Ressourcen umweltbewusst und auf die Notwendigkeit beschränkt zu nutzen.
Für jede Gemeinde ist es besonders wichtig, durch das Bereitstellen von Bauland die Entwicklung nach Bedarf zu sichern. Daran werden insbesondere auch anstehende Bauprojekte bemessen.

Die Gemeinde Ohlsbach befasst sich derzeit mit nachfolgenden Baugebietsentwicklungen:

  • Hochwasserrückhaltesystem zur Minderung von Schadensereignissen auf der Gemarkung Ohlsbach
  • Schließung innerörtlicher Baulücken zur Schaffung von Wohnbauflächen
  • Einbeziehung von derzeit noch nicht bebaubaren Grundstücken in den Innenbereich
  • Prüfung der Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die bis zum 31.12.2019 im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen entwickelt werden können (§13b BauGB)

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
E-Mail schreiben