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Hier finden Sie aktuelle Informationen zu derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren:
1. Bebauungsplanverfahren "Im Oberfeld II" / Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2021 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Im Oberfeld II“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) am 07.05.2021 im Amtsblatt von Ohlsbach ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Im Oberfeld II“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Im Oberfeld II“ und die Begründung bei der Gemeinde Ohlsbach, Bürger- Bau- und Ordnungsamt, Hauptstraße 33, 77797 Ohlsbach, u.a. während der üblichen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)).
Dies gilt nicht, wenn:
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Planunterlagen sind in den unten aufgeführten Dokumenten einsehbar:
Offenlage - Im Oberfeld II - Satzung
Offenlage - Im Oberfeld II - Zeichnerischer Teil
Offenlage - Im Oberfeld II - Schriftlicher Teil
Offenlage - Im Oberfeld II - Begründung
Offenlage - Im Oberfeld II - Umweltbeitrag
Offenlage - Im Oberfeld II - Bodengutachten
Offenlage - Im Oberfeld II - Artenschutz
Offenlage - Im Oberfeld II - Städtebaulicher Entwurf
Offenlage - Im Oberfeld II - Geländeschnitt 1v5
Offenlage - Im Oberfeld II - Geländeschnitt 2v5
Offenlage - Im Oberfeld II - Geländeschnitt 3v5
Offenlage - Im Oberfeld II - Geländeschnitt 4v5
Offenlage - Im Oberfeld II - Geländeschnitt 5v5
2. Auf der Scherersmatt III / 1. Änderung und Erweiterung - Arbeitsplätze schaffen und Gewebebetriebe entwickeln
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohslbach hat am 11.06.2018 die Abwägungen nach frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen und die Entwürfe des Bebauungsplanes zur Offenlage für alle Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Die Unterlagen zur Entwicklung und Erweiterung des Gewerbegebietes liegen im Rathaus in der Zeit vom 02.07.2018 bis 15.08.2018 öffentlich aus. Weitere Informationen in der einshebaren und hier hinterlegten Bekanntmachung.
Die öffentliche Auslegung ist abgeschlossen. Der Gemeinderat hat am 19.12.2018 nach öffentlicher Abwägung den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Die Inkraftsetzung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach Genehmigungserteilung der höheren Verwaltungsbehörde. Mit der endgültigen Inkraftsetzung ist bis Mitte des Jahres 2019 zu rechnen.
3. Veränderungssperre "Am Steinbühl - Alte Säge"
Veränderungssperre für das Gebiet "Am Steinbühl - Alte Säge"
Satzung über die Veränderungssperre "Am Steinbühl - Alte Säge"
4. Bebauungsplanverfahren „Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung“ / Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2021 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Dieser Beschluss wurde gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) am 12.11.2021 im Amtsblatt von Ohlsbach ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung“ und die Begründung bei der Gemeinde Ohlsbach, Bürger-, Bau- und Ordnungsamt, Hauptstraße 33 in 77797 Ohlsbach während der allgemeinen Dienststunden (aufgrund der Corona-Pandemie mit Terminvereinbarung) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ohlsbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO).
Dies gilt nicht, wenn:
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Planunterlagen sind in den unten aufgeführten Dokumenten einsehbar:
BP Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung - Satzung
BP Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung - Zeichnerischer Teil
BP Schlauch II, 2. Änderung und Erweiterung - Schriftlicher Teil
Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der jeweils betreffende Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Auskunft.
Informationen über die Bebauungs- und Flächennutzungspläne erhalten Sie beim Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung oder bei der Baurechtsbehörde mit Sitz in Gengenbach (baurechtliche Verwaltungsgemeinschaft: Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach).
In nachstehender Kartierung finden Sie eine Übersicht, welche Grundstücke sich innerhalb eines Bebauungsplangebietes mit örtlichen Bauvorschriften befinden. Diese ist nicht abschließend.
Beispielsweise gelten in einigen Wohngebieten städtebauliche Verträge mit einem sogenannten Baugestaltungsplan oder auch Abrundungs- oder Ergänzungssatzungen für Grundstücke nahe dem Außenbereich. Zu beachten ist in einigen Wohngebieten auch die Stellplatzregelung. Im Zweifelsfall oder bei konkreten Bauanliegen ist eine Anfrage an das Ortsbauamt oder an die Baurechtsbehörde immer zweckmäßig.
Die Baugebietsentwicklung orientiert sich an der Zahl noch vorhandener Baugrundstücke und der marktwirtschaftlichen Bedarfslage an Wohnbau- oder Gewerbegebietsflächen. Dabei besteht zunächst vordergründiges Interesse, innerörtliche Baulücken zu schließen bzw. noch vorhandene Ressourcen umweltbewusst und auf die Notwendigkeit beschränkt zu nutzen.
Für jede Gemeinde ist es besonders wichtig, durch das Bereitstellen von Bauland die Entwicklung nach Bedarf zu sichern. Daran werden insbesondere auch anstehende Bauprojekte bemessen.
Die Gemeinde Ohlsbach befasst sich derzeit mit nachfolgenden Baugebietsentwicklungen: