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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe­treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register kann beispielsweise von den Behörden verlangt werden, wenn ein Gewerbe eröffnet werden soll.

Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
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