Gemeinde Ohlsbach

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Leben & Wohnen

Bebauungsplanverfahren und Baugebietsentwicklung

Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und neue Baugebiete

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren:

Bebauungsplanverfahren "Am Steinbühl - Alte Säge" / frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ohlsbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Steinbühl - Alte Säge“ mit geändertem Geltungsbereich aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Am Steinbühl - Alte Säge“ wird die Umnutzung des früheren Sägewerks in Wohnbebauung angestrebt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Planskizze.

Zur weiteren Information der Öffentlichkeit werden der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis zum 23. Februar 2024 digital veröffentlicht. Zusätzlich liegen die o.a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Ohlsbach, Bürger-, Bau- und Ordnungsamt, Hauptstraße 33, 77797 Ohlsbach, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Planunterlagen sind in den unten aufgeführten Dokumenten einsehbar:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Satzung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Zeichnerischer Teil

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Schriftlicher Teil

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Am Steinbühl-Alte Säge - Begründung

Rechtsgültige Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften

Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der jeweils betreffende Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften Auskunft.
Informationen über die Bebauungs- und Flächennutzungspläne erhalten Sie beim Ortsbauamt der Gemeindeverwaltung oder bei der Baurechtsbehörde mit Sitz in Gengenbach (baurechtliche Verwaltungsgemeinschaft: Gengenbach - Berghaupten - Ohlsbach).

In nachstehender Kartierung finden Sie eine Übersicht, welche Grundstücke sich innerhalb eines Bebauungsplangebietes mit örtlichen Bauvorschriften befinden. Diese ist nicht abschließend.

Beispielsweise gelten in einigen Wohngebieten städtebauliche Verträge mit einem sogenannten Baugestaltungsplan oder auch Abrundungs- oder Ergänzungssatzungen für Grundstücke nahe dem Außenbereich. Zu beachten ist in einigen Wohngebieten auch die Stellplatzregelung. Im Zweifelsfall oder bei konkreten Bauanliegen ist eine Anfrage an das Ortsbauamt oder an die Baurechtsbehörde immer zweckmäßig.

Bauleitplanungsübersicht nach Straßen

Bauleitplanungsübersicht nach Flurstücken

Baugebietsentwicklung in Ohlsbach

Die Baugebietsentwicklung orientiert sich an der Zahl noch vorhandener Baugrundstücke und der marktwirtschaftlichen Bedarfslage an Wohnbau- oder Gewerbegebietsflächen. Dabei besteht zunächst vordergründiges Interesse, innerörtliche Baulücken zu schließen bzw. noch vorhandene Ressourcen umweltbewusst und auf die Notwendigkeit beschränkt zu nutzen.
Für jede Gemeinde ist es besonders wichtig, durch das Bereitstellen von Bauland die Entwicklung nach Bedarf zu sichern. Daran werden insbesondere auch anstehende Bauprojekte bemessen.

Die Gemeinde Ohlsbach befasst sich derzeit mit nachfolgenden Baugebietsentwicklungen:

  • Hochwasserrückhaltesystem zur Minderung von Schadensereignissen auf der Gemarkung Ohlsbach
  • Schließung innerörtlicher Baulücken zur Schaffung von Wohnbauflächen
  • Einbeziehung von derzeit noch nicht bebaubaren Grundstücken in den Innenbereich
  • Prüfung der Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die bis zum 31.12.2019 im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen entwickelt werden können (§13b BauGB)

Kontakt

Bürgermeisteramt Ohlsbach
Hauptstraße 33
77797 Ohlsbach
Tel.: 07803 9699-0
Fax: 07803 9699-25
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